Ich bin SSchäuble.
Grundsätzlich seien Durchsuchungen von Personen bereits dann zulässig, wenn sie sich an einem Ort befinden, an dem “erfahrungsgemäß” Straftaten begangen werden.
Internet.
Zitat: suedkurier.de
via: fefe

Ich bin SSchäuble.
Grundsätzlich seien Durchsuchungen von Personen bereits dann zulässig, wenn sie sich an einem Ort befinden, an dem “erfahrungsgemäß” Straftaten begangen werden.
Internet.
Zitat: suedkurier.de
via: fefe